Besondere Spezialitäten und Lebensmittel aus der Zugspitz Region, die in der Region hergestellt bzw. verarbeitet werden und deren prägender bzw. mengenmäßig wichtigster Hauptrohstoff aus der Zugspitz Region oder einem unmittelbar angrenzenden Landkreis innerhalb des Freistaates Bayern stammt.
Voraussetzung für die Auszeichnung ist außerdem ein anerkannter externer Qualitätsnachweis mit regelmäßiger Kontrolle durch die hierfür zuständige Stelle.
Erfüllen mein Betrieb und meine Produkte die Kriterien?
Für die Auszeichnung „Spitzenprodukt der Zugspitz Region“ müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Sie erfüllen die Kriterien? Bewerben Sie sich jetzt als Spitzenproduktpartner
Regionale Produkte und Spezialitäten sind ein wichtiger Bestandteil der Identität und Wertschöpfung der Zugspitz Region. Mit der Auszeichnung „Spitzenprodukt der Zugspitz Region“ machen wir besondere regionale Produkte sichtbar und geben Verbraucherinnen und Verbrauchern Orientierung bei der Suche nach regional hergestellten Produkten mit nachgewiesenem Qualitätsanspruch.
Die Auszeichnung dient Verbraucherinnen und Verbrauchern als Orientierung und macht regionale Produkte mit nachvollziehbarer Herkunft und nachgewiesenem Qualitätsanspruch leichter erkennbar. Gleichzeitig trägt sie dazu bei, regionale Betriebe, Produkte und Wertschöpfungsketten sichtbar zu machen und die wirtschaftliche Entwicklung der Region zu stärken.